Sozialversicherungen der Schweiz

In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.

 

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:

  • die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem),
  • der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
  • der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutter- und Vaterschaft,
  • die Arbeitslosenversicherung,
  • die Familienzulagen.

Diese Versicherungen leisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit und Unfall tragen.

Die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige werden vorab durch Beiträge vom Erwerbseinkommen finanziert. In der Krankenversicherung zahlt jede versicherte Person eine Prämie. Bund und Kantone beteiligen sich in unterschiedlichem Umfang an der Finanzierung der Sozialversicherungen (AHV/IV), oder sie finanzieren sie entweder ganz (Ergänzungsleistungen, EL) oder helfen wirtschaftlich schwachen Personen bei der Prämienzahlung (Prämienverbilligung in der Krankenversicherung). (Quelle)

 

3-Säulen-Prinzip

Interaktive Wissenskarte

Bewege einfach deine Maus über die interaktive Wissenskarte und schaue dir Erklärungen, Lernvideos und weiterführende Links an.

Abkürzungen:

  • ALV: Arbeitslosenversicherung
  • EO: Erwerbsersatzordnung
  • IV: Invalidenversicherung
  • AHV: Alters- und Hinterlassenenvorsorge
  • FZ: Familienzulagen
  • FAK: Familienausgleichskasse
  • MV: Militärversicherung
  • BVG: Gesetz über die Berufliche Vorsorge
  • UVG: Gesetz über die Unfallversicherung
  • BUV: Berufsunfall; NBUV: Nichtberufsunfall

Reicht die Rente nicht zur Existenzsicherung (z.B. ist Pflege in einem Pflegeheim notwendig, dessen Kosten nicht vollständig gedeckt werden können), können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden.

 

Links:

 

ReVision AHV 21

Am 17. Dezember 2021 hat das Parlament die Reform AHV 21 angenommen. Das Ziel der Reform ist es, das finanzielle Gleichgewicht der AHV zu sichern und das Leistungsniveau in der AHV zu erhalten. Gegen den Gesetzesentwurf wurde das Referendum ergriffen, am 25. September 2022 stimmte das Volk der AHV21-Reform (AHVG-Änderung (fakultatives Referendum) und MWST.-Erhöhung (obligatorisches Referendum)) zu. Das Rentenalter wird nun für Frauen und Männer einheitlich auf 65 Jahre festgelegt. Die Reform tritt voraussichtlich auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

 

 

 

 

Die wichtigsten Massnahmen der Revision im Überblick finden Sie HIER.

 

Die Abstimmungsresultate finden Sie HIER.


GEschichte der AHV

 

 

 

 

Links zur Entwicklung der AHV und der sozialen Sicherheit in der Schweiz: